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Wie wir entscheiden:Hintergründe der Entscheidung zum Feiern von Präsenzgottesdiensten

Datum:
1. Jan. 2022
Von:
Pfarrer Martin Reimer

Je nach Entwicklung der Corona-Lage tritt in einer Videokonferenz in der Regel der Kirchengemeindeverband und Mitglieder des Vorstandes des Pfarrgemeinderates zusammen. Sie beraten – auch auf Grundlage eines pastoralen Votums des Seelsorgeteams – über Fortführen oder Aussetzen der Gottesdienste. Hierbei wurde festgestellt, festgelegt und bewertet:

  • Die Pandemie-Situation ist nicht befriedigend. Alle sind dazu aufgerufen, bei der Eindämmung mitzuwirken.
  • Die bindenden Vorgaben aus Politik und Verwaltung werden umgesetzt, mindestens 1:1.
  • Die Feier der Gottesdienste, vor allem die Heiligen Messen, sind Auftrag Jesu und bilden wesentlich unsere katholische Identität. Sie liegen den mitfeiernden Menschen persönlich am Herzen und stellen eine Oase des Auftankens und der seelischen Erbauung dar. Nach „außen“ sind sie ein wichtiges Zeichen der Hoffnung, das (Fürbitt-)Gebet ist ein Dienst an der Gesellschaft.
  • Seit nunmehr (fast) einem Jahr haben sich die Hygienekonzepte bewährt. Sie wurden durch Pfarrer, Verwaltungsleitung und Kirchenvorstände erstellt, unter Mitwirkung/Vorgaben der Landesregierung, des Generalvikariats, des Oberbergischen Kreises und in Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Lindlar. Haupt- und Ehrenamtliche sowie die Gottesdienstbesucher kontrollieren, setzen sie sorgfältig um und entwickeln sie weiter (nähere Informationen dazu erhalten Sie von der Verwaltungsleitung und vom Kirchengemeindeverband). Aus katholischen oder evangelisch-landeskirchlichen Gottesdiensten sind keine Corona-Ansteckungen bekannt geworden. Viele ältere Messbesucher sind bereits geimpft.
  • Der Gottesdienst ist ein Angebot. Für die Mitfeier wird nicht geworben oder dazu gedrängt. Herzlich wird zur digitalen Mitfeier eingeladen (ohne dass dies ein kompletter Ersatz wäre) - Nähere Informationen zu unseren Youtube-Livestreams finden Sie auf der Startseite. 
  • Bedenken gegen den persönlichen Gottesdienstbesuch oder gegen das Angebot an sich kommen zur Sprache und werden ernst genommen.                                                                                             
  • Änderungen bleiben vorbehalten. Eine gravierende Verschlechterung der Situation können uns eventuell auch ohne rechtliches Verbot zu einem Aussetzen, eine Entlastung der Situation auch zu einer möglichen Intensivierung der Gottesdienste bewegen.

Grundauftrag sind die Gebote der Gottes- und Nächstenliebe. Beide übersetzen wir für den gottesdienstlichen Bereich in die Prinzipien Vorsicht, Umsicht und Gelassenheit.